Urteil Zurückbehaltungsrecht gegenüber Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Zurückbehaltungsrecht gegenüber Mieterhöhungsverlangen; Zurückbehaltungsrecht/des Mieters; Mängel/Zurückbehaltungsrecht des Mieters; Mieter/Zurückbehaltungsrecht wegen der Mängel der Mietsache; Mieterhöhungsverlangen/Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen Mängeln der Mietsache; Mietsache/Mängel als Zurückbehaltungsgrund
Leitsatz
Einem Mieter kann wegen der in seiner Wohnung unstreitig vorhandenen Mängel ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB gegenüber dem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters zustehen.
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