Urteil Zurückbehaltungsrecht gegenüber gesamtem Mietzinsanspruch
Schlagworte
Zurückbehaltungsrecht gegenüber gesamtem Mietzinsanspruch; Leistungsverweigerungsrecht; dreifache Herstellungskosten
Leitsätze
1. Zur Berücksichtigung eines Leistungsverweigerungsrechts des Mieters bei Mängeln der Mietsache.
2. Grundsätzlich gewährt § 320 BGB ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem gesamten Mietzinsanspruch. Im Einzelfall kann jedoch die volle Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstoßen. Angemessen kann dann auch ein Zurückbehaltungsrecht in dreifacher Höhe der Herstellungskosten sein. (Leitsatz 2 Leitsatz der Redaktion)
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