Urteil Zurückbehaltungsrecht, - bei Sicherungsabtretung


Schlagworte

Zurückbehaltungsrecht, - bei Sicherungsabtretung; Sicherungsabtretung, - und Zu- rückbehaltungsrecht; Zurückbehaltungsrecht, - gegen Grundbuchberichtigungsanspruch; Grundbuchberichtigung, Zurückbehaltung gegen Anspruch auf -

Leitsätze

a) Die Sicherungsabtretung eines Gegenanspruchs steht der Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Schuldner nicht entgegen, soweit der Schuldner vom Zessionar zur klageweisen Geltendmachung des abgetretenen Anspruchs ermächtigt ist.

b) Scheidet eine Aufrechnung wegen fehlender Gegenseitigkeit aus, ist aber der Schuldner berechtigt, Leistung an den Zessionar zu verlangen, besteht ein Leistungsverweigerungsrecht auch bei beiderseits gleichartigen Leistungen.

c) Verlangt der Gläubiger Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Grund stückskaufvertrages und ergibt die Abrechnung (ausnahmsweise) ein Guthaben zugunsten des Schuldners, so kann dieser wegen seines Erstattungsanspruchs dem Grundbuchberichtigungsanspruch ein Zurückbehaltungsrecht entgegenset zen.

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