Urteil Zurückbehaltungsrecht


Schlagworte

Zurückbehaltungsrecht; Mietkaution; Kaution; Nachforderung von Betriebskosten

Leitsatz

Dem Vermieter steht grundsätzlich kein Zurückbehaltungsrecht an der Mietkaution zu, wenn die - regelmäßig sechsmonatige - Prüfungsfrist nach Mietvertragsbeendigung abgelaufen ist. Ausnahme hiervon ist das Zurückbehaltungsrecht wegen einer voraussichtlichen Betriebskostennachforderung, das für einen Abrechnungszeitraum von einem vollen Jahr auf die Höhe von drei bis vier monatlichen Vorauszahlungsbeträgen zu beschränken ist.

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