Urteil Zur Verwirkung von Betriebskostennachzahlungen bei Mieterwechsel
Schlagworte
Zur Verwirkung von Betriebskostennachzahlungen bei Mieterwechsel; Umlegungsmaßstab für Grundsteuer und Stromkosten einer Heizungspumpe; Kaution; Bankbürgschaft
Leitsätze
1. Ein Nachzahlungsanspruch aus einer Betriebskostenabrechnung ist nicht verwirkt, wenn die Kaution (Bankbürgschaft) anläßlich eines Mieterwechsels auf Betreiben der Bank zurückgegeben (ausgetauscht) wurde.
2. Auch im Verhältnis von Geschäftsraummietern untereinander kann die gleichmäßige Umlage der Grundsteuer nach Fläche unbillig sein, wenn die Miethöhen erheblich differenzieren.
3. Stromkosten für die Pumpe zur Verteilung der Fernwärme müssen als Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden.
(Leitsätze der Redaktion)
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