Urteil Zur Pflicht des WEG-Verwalters zum Ausweis haushaltsnaher Dienstleistungen in der Jahresrechnung
Schlagworte
Zur Pflicht des WEG-Verwalters zum Ausweis haushaltsnaher Dienstleistungen in der Jahresrechnung
Leitsatz
Wohnungseigentümer haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass der WEG-Verwalter in der Jahresrechnung die haushaltsnahen Dienstleistungen gesondert ausweist; die Ausweisung ist allerdings keine Regelleistung des Verwalters im Rahmen üblicher Verwaltervergütung, so dass die Eigentümergemeinschaft auf diese Zusatzleistung verzichten kann.
(Leitsatz der Redaktion)
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