Urteil Zur Nachmietergestellung
Schlagworte
Zur Nachmietergestellung; kein Schadensersatz für vertragsgemäße Parkettabnutzung
Leitsätze
1. Für den Vermieter besteht nur dann eine Rechtspflicht den Mieter vorzeitig gegen Gestellung geeigneter Ersatzmieter zu entlassen, wenn das besondere Interesse des Mieters einer Vertragsauflösung dasjenige des Vermieters an der Erfüllung des Mietvertrages erheblich übersteigt.
2. Der Mieter ist nicht verpflichtet, zwangsläufig infolge vertragsgemäßen Gebrauches entstehende Schäden zu ersetzen (hier: Parketteindrücke durch Damenschuhe bei erwiesener Unzulänglichkeit der Versiegelung).
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