Urteil Zur Kostenerstattungspflicht des Grundstückseigentümers bei Scheitern von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Schlagworte
Zur Kostenerstattungspflicht des Grundstückseigentümers bei Scheitern von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Leitsatz
Scheitert die Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die ohne die Anordnung nach § 177 Abs. 1 Satz 1 BauGB und ohne anderweitige Rechtspflicht des Verfügungsberechtigten bereits eingeleitet worden waren, aus Gründen, die in der Sphäre des Verfügungsberechtigten liegen, steht dem Verfügungsberechtigten ein Kostenerstattungsanspruch nach § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG hinsichtlich der angefallenen Planungskosten, die zu den nicht rentierlichen Kosten gehört hätten und bei Durchführung der Maßnahmen von der Kostenerstattungspflicht der Gemeinde oder einer anderen Stelle nach Maßgabe des § 177 Abs. 4 und Abs. 5 BauGB erfaßt worden wären, gegen den Eigentümer nicht zu.
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