Urteil Zur Behandlung von Wertverbesserungszuschlägen in zukünftigen Mieterhöhungen
Schlagworte
Zur Behandlung von Wertverbesserungszuschlägen in zukünftigen Mieterhöhungen
Leitsatz
Ist bei einem bestehenden Mietverhältnis nach Durchführung von gebrauchswertverbessernden Maßnahmen eine Mieterhöhung gemäß § 3 MHG durch "Umlage" eines Wertverbesserungszuschlages erfolgt, wird dies Bestandteil des Ausgangsmietzinses im Sinne von § 2 Abs. 1 MHG bei zukünftigen auf Zustimmung zur ortsüblichen Miete gerichteten Mieterhöhungsbegehren. Eine Aufspaltung zwischen "Alt"-Miete und Wertverbesserungszuschlag ist nicht möglich.
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