Urteil Zur Aufklärungspflicht des Architekten über Hausschwammbefall im Rahmen einer Altbausanierung
Schlagworte
Zur Aufklärungspflicht des Architekten über Hausschwammbefall im Rahmen einer Altbausanierung
Leitsätze
1. Ein Architekt muss bei einer Altbausanierung den Hausschwammbefall nicht selbst umfassend klären.
2. Die konkrete Feststellung von Hausschwammbefall darf mit dem Bauleistungsverzeichnis übertragen werden.
(Nichtamtliche Leitsätze)
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