Urteil Zum Umfang der Spannenausschöpfung bei Mieterhöhung mit Mietspiegel


Schlagworte

Zum Umfang der Spannenausschöpfung bei Mieterhöhung mit Mietspiegel; Ermittlung der ortsüblichen Miete bei Spannenmietspiegel

Leitsätze

a) Die Auslegung eines Mietspiegels (§ 558 a Abs. 2 Nr. 1, §§ 558 c, 558 d BGB) unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung.

b) Zur Auslegung des Mietspiegels 2007 der Stadt Regensburg.

c) Bei der Ermittlung der Einzelvergleichsmiete darf nicht „generell" - d. h. unabhängig von den Merkmalen der Wohnung - der obere Wert einer im qualifizierten Mietspiegel ausgewiesenen Spanne angesetzt werden.

(zu c Leitsatz der Redaktion)

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