Urteil Zulässigkeit einer Zwischenverfügung, Genehmigung eines Insichgeschäfts eines vollmachtlosen Vertreters
Schlagworte
Zulässigkeit einer Zwischenverfügung, Genehmigung eines Insichgeschäfts eines vollmachtlosen Vertreters
Leitsätze
1. Für eine Zwischenverfügung ist kein Raum, wenn nach Auffassung des Grundbuchamtes ein Mittel zur Behebung des aufgezeigten Hindernisses nicht zur Verfügung steht, sondern allein die Rücknahme des Antrags als Mittel zur Beseitigung des Eintragungshindernisses aufgezeigt wird.
2. Schließt ein vollmachtloser Vertreter ein Insichgeschäft im Sinne des § 181 BGB ab, setzt die Wirksamkeit der Genehmigung dieses Geschäfts nicht voraus, dass der Genehmigende seinerseits von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit war, wenn der Genehmigende weder als Vertreter noch als Vertretener an dem Insichgeschäft beteiligt war, da in diesen Fällen der Vertreter bei der Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung widerstreitenden Interessen nicht ausgesetzt war.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
