Urteil Zulässige Ein-Personen-Versammlung
Schlagworte
Zulässige Ein-Personen-Versammlung
Leitsatz
Beschlüsse, die während der Corona-Pandemie auf einer sog. „Ein-Personen-Versammlung“ gefasst worden sind, auf welcher die Eigentümer nur die Möglichkeit hatten, sich vom Verwalter vertreten zu lassen, sind nicht nichtig. Sie können aber anfechtbar sein, ohne dass es auf eine Kausalität des Ladungsmangels ankommt.
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