Urteil Zulässigkeit einer wiederholenden Feststellungsklage


Schlagworte

Zulässigkeit einer wiederholenden Feststellungsklage; Hemmung der Verjährung durch wiederholende Feststellungsklage

Leitsatz

Eine wiederholende Feststellungsklage ist nur dann zulässig, wenn sie unerläßlich ist, um den Eintritt der Verjährung zu verhindern (im Anschluß an BGHZ 93, 287). Das ist nicht der Fall, wenn der Gläubiger eines rechtskräftig festgestellten Anspruchs die Möglichkeit hat, die Verjährung nach § 209 Abs. 2 Nr. 5 BGB a. F. durch die Vornahme einer weiteren Vollstreckungshandlung (hier: Wechsel von der Zwangsverwaltung zur Zwangsversteigerung) zu unterbrechen.

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