Urteil Zulässige Schweinehaltung in der Mietwohnung
Schlagworte
Zulässige Schweinehaltung in der Mietwohnung; Tierhaltung
Leitsatz
Der Mieter ist berechtigt, ein Schwein in der Mietwohnung zu halten, wenn es seit zwei Monaten im Treppenhaus nicht mehr nach Schwein stinkt.
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