Urteil Zulässige Eigenbedarfskündigung für eigene Wohn- und Gewerbezwecke
Schlagworte
Zulässige Eigenbedarfskündigung für eigene Wohn- und Gewerbezwecke
Leitsatz
Der Wunsch des Eigentümers, die vermietete Wohnung nicht nur für Wohnzwecke, sondern überwiegend für eigene berufliche Zwecke zu nutzen, steht der Eigenbedarfskündigung nicht entgegen. Der Mieter war aufgrund einer Eigenbedarfskündigung zur Räumung verurteilt worden. Er begehrte Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für das Revisionsverfahren beim BGH. Dieser wies den Antrag zurück. (Leitsatz der Redaktion)
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