Urteil Zugesicherte Eigenschaft
Schlagworte
Zugesicherte Eigenschaft; Gaststättenumsatz
Leitsatz
Angaben des Vermieters vor Vertragsabschluß über voraussichtliche Umsätze des gewerblichen Mietobjekts können nicht ohne weiteres als Eigenschaftszusicherungen im Sinne von § 537 Abs. 2 BGB gewertet werden.
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