Urteil zugesicherte Eigenschaft
Schlagworte
zugesicherte Eigenschaft; Kaufvertrag; Mietpreisbindung; Ertragswertverfahren; Wertminderung; Restnutzungsdauer
Leitsatz
Fehlt dem verkauften Haus die zugesicherte Eigenschaft einer bestimmten Miethöhe, weil die Wohnungen einer Mietpreisbindung nach dem Wohnungsbindungsgesetz unterliegen, ist für eine nach dem Ertragswertverfahren errechnete Wertminderung nicht auf die Restnutzungsdauer des Hauses, sondern nur auf die Dauer der Bindung an die Kostenmiete abzustellen.
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