Urteil Zugangsrecht zum Trockenboden
Schlagworte
Zugangsrecht zum Trockenboden; Gebrauchsgewährung; Trockenboden; Gemeinschaftsräume; Duldung von Erhaltungsarbeiten
Leitsatz
Ist der Mieter vertraglich verpflichtet, einen vorhandenen Trockenboden zu nutzen, falls nicht außerhalb des Hauses gewaschen wird, so ist der Vermieter nicht berechtigt den Trockenboden zu sperren.
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