Urteil Zugangsmöglichkeit bei längerer Abwesenheit


Schlagworte

Zugangsmöglichkeit bei längerer Abwesenheit; Mietvertragliche Nebenpflichten; Nebenpflichten; Abwesenheit des Mieters; Zugangsmöglichkeit des Vermieters; Formularklausel; Schlüssel; Hinterlegung; Positive Vertragsverletzung; Schadensersatz

Leitsatz

Im Falle längerer Abwesenheit muß der Mieter dafür Sorge tragen, daß seine Räume in zulässigem Maße betreten werden können.

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