Urteil Zugangsmöglichkeit bei längerer Abwesenheit
Schlagworte
Zugangsmöglichkeit bei längerer Abwesenheit; Mietvertragliche Nebenpflichten; Nebenpflichten; Abwesenheit des Mieters; Zugangsmöglichkeit des Vermieters; Formularklausel; Schlüssel, Hinterlegung; Positive Vertragsverletzung; Schadensersatz
Leitsatz
Im Falle längerer Abwesenheit muß der Mieter dafür Sorge tragen, daß seine Räume in zulässigem Maße betreten werden können.
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