Urteil Zugang eines Schriftstückes bei defektem Briefkasten
Schlagworte
Zugang eines Schriftstückes bei defektem Briefkasten
Leitsatz
Benutzt der Vermieter für die Übersendung eines Schriftstückes an den Mieter dessen Briefkasten, von dem ihm das teilweise Fehlen der Rückseite bekannt ist, so daß der Inhalt des Briefkastens vor dem unbefugten Zugriff Dritter nicht geschützt ist, und findet der Mieter das Schriftstück in seinem Briefkasten nicht vor, so ist der Vermieter für den Zugang des Schriftstückes darlegungs- und beweispflichtig.
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