Urteil Zugang der Kündigung (Nichtabholen eines Einschreibebriefes)
Schlagworte
Zugang der Kündigung (Nichtabholen eines Einschreibebriefes); Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigungserklärung; Zugang Einschreibebrief; nicht abgeholter Benachrichtigungszettel; Annahmeverweigerung
Leitsätze
1. Zur Frage, ob ein Mieter die mit eingeschriebenem Brief erfolgte Kündigung gegen sich gelten lassen muß, wenn er den Brief nicht von der Post abgeholt hat.
2. Zur Frage, ob bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur dauerhaften sozialen Verbesserung der Wohnungssituation im Land Berlin der Erwerber einer preisgebundenen Altbauwohnung, der die Wohnung mit einem vor dem 1. Januar 1978 abgeschlossenen Kaufvertrag gekauft hat, sich gegenüber dem von der Umwandlung betroffenen Mieter auf Eigenbedarf als Kündigungsgrund berufen kann.
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