Urteil Zugang der Kündigung bei Einwurf in den Hausbriefkasten – Anscheinsbeweis
Schlagworte
Zugang der Kündigung bei Einwurf in den Hausbriefkasten – Anscheinsbeweis
Leitsatz
Es besteht ein Beweis des ersten Anscheins, dass Bedienstete der Deutschen Post AG Briefe zu den postüblichen Zeiten zustellen.
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