Urteil Zugang
Schlagworte
Zugang; Willenserklärung; Kündigungsschreiben; Empfangsvorrichtung; Auslandsaufenthalt
Leitsatz
Hinterläßt der Vermieter bei dauerndem Aufenthalt im Ausland seine dortige Anschrift, verfügt er aber weiterhin über eine isländische Postanschrift, geht ihm eine Kündigungserklärung der Mieter durch Aushändigung an die im allgemeinen empfangsberechtigte Person im Inland zu.
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