Urteil Zug-um-Zug-Verurteilung bei als Kaution übergebenem Sparbuch
Schlagworte
Zug-um-Zug-Verurteilung bei als Kaution übergebenem Sparbuch
Leitsatz
Nach Abrechnungsreife (in der Regel sechs Monate) kann der Vermieter gegen fällige Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht an dem zu Kautionszwecken übergebenen Sparbuch des Mieters geltend machen.
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