Urteil Zivilrechtsweg, - für Rahmenvereinbarung nach BSHG


Schlagworte

Zivilrechtsweg, - für Rahmenvereinbarung nach BSHG; Sozialhilfeträger, Zivilrechts- weg für Forderungen aus Rahmenvereinbarung mit -

Leitsatz

Für Streitigkeiten aus einer Rahmenvereinbarung über die Belieferung von Patienten mit Arzneimitteln, die zwischen einem Verein von Apothekern und Trägern der Sozialhilfe, die Krankenhilfe nach § 37 BSHG zu gewähren haben, geschlossen ist, ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.

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