Urteil Zinsanspruch der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) nach Rechnungsstellung


Schlagworte

Zinsanspruch der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) nach Rechnungsstellung; Müll; Straßenreinigung

Leitsätze

Die kalendermäßige Bestimmung der Leistungszeit nach § 284 Abs. 2 BGB kann auch einseitig gemäß § 315 BGB erfolgen. Dazu bedarf es keiner Vereinbarung der Vertragsparteien, wenn privatrechtliche Entgelte für im öffentlichen Interesse erbrachte Entsorgungsleistungen aufgrund eines Anschluß‑ und Benutzungszwangs geschuldet werden. (Fortführung von BGH, Urteil vom 3. November 1983 ‑ III ZR 227/82, MDR 1984, 558)

Werden Entsorgungsentgelte aufgrund eines Anschluß‑ und Benutzungszwangs einseitig bestimmt, so muß sich die Entgelterhebung an öffentlich-rechtlichen Maßstäben messen lassen. Dies kann dazu führen, daß auch bei kalendermäßig festgelegten Leistungszeitpunkten die Übersendung einer Rechnung an den Entgeltschuldner Voraussetzung der Fälligkeit ist.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2025 (12 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
60,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2025 zum Preis von
60,- € inkl. 7% MwSt. (= 3,93 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.