Urteil Zigarrenrauch
Schlagworte
Zigarrenrauch; Balkon; Tabakrauch; Abwehranspruch
Leitsatz
Bewohner eines Mehrfamilienhauses haben keinen rechtlichen Schutz vor Tabakrauch dahingehend, daß sie einem anderen Bewohner des Hauses das Zigarrenrauchen auf dessen Wohnungsbalkon untersagen lassen können.
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