Urteil Zeugen vom "Hörensagen"
Schlagworte
Zeugen vom "Hörensagen"; überwiegende Wahrscheinlichkeit für Verfolgungsbedingtheit des Vermögensverlustes
Leitsätze
1. Spricht das Gericht der behaupteten Wahrnehmung eines Zeugen vom Hörensagen unbesehen jeden Beweiswert ab, liegt darin eine unzulässige Vorwegnahme der Würdigung des Beweisergebnisses.
2. "Andere Tatsachen", die gem. § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG i. V. m. Art. 3 Abs. 2 Halbs. 1 REAO für eine ungerechtfertigte Entziehung des fraglichen Vermögensgegenstandes nur zu sprechen brauchen, liegen bereits dann vor, wenn der Berechtigte darlegt, dass die Verfolgungsbedingtheit des Vermögensverlustes überwiegend wahrscheinlich ist.
(Leitsätze der Entscheidung entnommen)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?