Urteil Zeugen vom "Hörensagen"


Schlagworte

Zeugen vom "Hörensagen"; überwiegende Wahrscheinlichkeit für Verfolgungsbedingtheit des Vermögensverlustes

Leitsätze

1. Spricht das Gericht der behaupteten Wahrnehmung eines Zeugen vom Hörensagen unbesehen jeden Beweiswert ab, liegt darin eine unzulässige Vorwegnahme der Würdigung des Beweisergebnisses.

2. "Andere Tatsachen", die gem. § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG i. V. m. Art. 3 Abs. 2 Halbs. 1 REAO für eine ungerechtfertigte Entziehung des fraglichen Vermögensgegenstandes nur zu sprechen brauchen, liegen bereits dann vor, wenn der Berechtigte darlegt, dass die Verfolgungsbedingtheit des Vermögensverlustes überwiegend wahrscheinlich ist.

(Leitsätze der Entscheidung entnommen)

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