Urteil Zeitnaher Räumungstermin
Schlagworte
Zeitnaher Räumungstermin; Beschränkung des Vollstreckungsauftrages bei Vermieterpfandrecht
Leitsätze
1. Der Gerichtsvollzieher muß nach Eingang des Räumungsauftrages einen angemessenen zeitnahen Räumungstermin festsetzen, um einen weiteren Schaden des Gläubigers durch Zeitablauf zu vermeiden.
2. Dabei darf er bei geltend gemachtem Vermieterpfandrecht keinen Kostenvorschuß zur Wegschaffung der Habe des Mieters verlangen.
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