Urteil Zeitmietvertrag
Schlagworte
Zeitmietvertrag; Eigenbedarf; Fortsetzungsverlangen
Leitsatz
Bei einem befristeten Mietverhältnis kann der Mieter nur dann keine Fortsetzung verlangen, wenn der Vermieter bei Vertragsabschluß einen konkreten Eigenbedarf mitgeteilt hatte.
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