Urteil Zeitlicher Anwendungsbereich des Sozialklauselgesetzes


Schlagworte

Zeitlicher Anwendungsbereich des Sozialklauselgesetzes

Leitsatz

Dem Bundesgerichtshof wird gemäß § 541 ZPO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:

ist Satz 2 Nr. 1 des am 1. Mai 1993 in Kraft getretenen Gesetzes über eine Sozialklausel in Gebieten mit gefährdeter Wohnungsversorgung (Art. 14 des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland vom 22. April 1993, BGBl. I Seite 466, 487) in Verbindung mit der Sozialklauselverordnung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 18. Mai 1993 (HmbGVBl. 1993 S. 98) auf Fälle anwendbar, in denen das Wohnungseigentum nicht vor dem 1. August 1990, aber vor dem 1. Mai 1993 erstmals veräußert worden ist?

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