Urteil Zeitlich unbegrenzte Staffelmietvereinbarung
Schlagworte
Zeitlich unbegrenzte Staffelmietvereinbarung
Leitsatz
Eine unter der Geltung des MHG ohne zeitliche Begrenzung individualvertraglich vereinbarte Staffelmiete ist nur insoweit unwirksam, als sie über die damalige zulässige Höchstdauer von zehn Jahren hinausgeht.
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