Urteil Zeitlich unbegrenzte Staffelmietvereinbarung


Schlagworte

Zeitlich unbegrenzte Staffelmietvereinbarung

Leitsatz

Eine unter der Geltung des MHG ohne zeitliche Begrenzung formularvertraglich vereinbarte Staffelmiete ist nur insoweit unwirksam, als sie über die damals zulässige Höchstdauer von zehn Jahren hinausgeht. Die Vereinbarung unterliegt nicht der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle, weil sie die Höhe der zu zahlenden Miete unmittelbar festlegt (§ 307 Abs. 3 BGB).

(Leitsatz der Redaktion)

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