Urteil Zeitgleiche Zwangsversteigerung mehrerer örtlich und wirtschaftlich zusammenhängender Grundstücke


Schlagworte

Zeitgleiche Zwangsversteigerung mehrerer örtlich und wirtschaftlich zusammenhängender Grundstücke; Verbindung von Zwangsversteigerungsverfahren

Leitsatz

Die zeitgleiche Versteigerung mehrerer Grundstücke durch das Vollstreckungsgericht ist auch dann zulässig, wenn die Voraussetzungen für eine Verbindung der Verfahren nach § 18 ZVG nicht vorliegen. Diese Verfahrensweise widerspricht im Regelfall auch nicht dem verfassungsrechtlichen Gebot einer fairen Verfahrensgestaltung.

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