Urteil Zahlungsverweigerung des Tarifkunden unter Berufung auf unbillige Tarife als offensichtlicher Fehler


Schlagworte

Zahlungsverweigerung des Tarifkunden unter Berufung auf unbillige Tarife als offensichtlicher Fehler; Wassertarife

Leitsätze

a) Zum Zustandekommen eines Wasserversorgungsvertrages durch konkludentes Handeln.

b) Im Zahlungsprozeß gegen den Kunden trifft das Versorgungsunternehmen die Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit der Ermessensausübung bei Festsetzung des Leistungsentgelts; das Bestreiten der Billigkeit der Preisbestimmung des Versorgungsunternehmens durch den Kunden wird durch die Regelung des § 30 Abs. 1 AVBWasserV nicht ausgeschlossen.

c) Das Wasserversorgungsunternehmen ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Versorgungsverträge mit den Mietern unter gleichzeitiger Entlassung des Grundstückseigentümers als Vermieter aus seinem Vertragsverhältnis abzuschließen.

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