Urteil Zahlungsanspruch bei fehlgeschlagener Anrechnung von Verbindlichkeiten bei Abschluss des Verfahrens vor Inkrafttreten der Neuregelung
Schlagworte
Zahlungsanspruch bei fehlgeschlagener Anrechnung von Verbindlichkeiten bei Abschluss des Verfahrens vor Inkrafttreten der Neuregelung
Leitsatz
Der durch Art. 2 des Altforderungsregelungsgesetzes vom 10. Juni 2005 (BGBl. I 1598) in das Gesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen eingefügte § 2 a begründet auch dann eine Zahlungsverpflichtung des durch eine "fehlgeschlagene Anrechnung" begünstigten Entschädigungsberechtigten, wenn das Restitutions- und Entschädigungsverfahren bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschrift abgeschlossen war. Darin liegt keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung (Art. 20 Abs. 3 GG).
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