Urteil Zahlungen per Lastschriftverfahren bei Konkurs
Schlagworte
Zahlungen per Lastschriftverfahren bei Konkurs
Leitsätze
Zahlungen per Lastschrift vom Bankkonto des Gemeinschuldners im Wege des Abbuchungsauftrags- oder des Einzugsermächtigungsverfahrens sind Rechtshandlungen (auch) des Gemeinschuldners.
KO §§ 30 Nr. 1 Fall 2, 31 Nr. 1
Zum Zeitpunkt der Vornahme der in einer solchen Lastschriftzahlung liegenden einheitlichen Rechtshandlung.
KO § 30 Nr. 1 Fall 2
Eine Stundung der Gegenleistung um eine Woche schließt ein Bargeschäft aus, wenn sie darauf beruht, daß der Schuldner im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht zahlen kann.
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