Urteil Zahlung der unwirksamen Mieterhöhung unter Vorbehalt
Schlagworte
Zahlung der unwirksamen Mieterhöhung unter Vorbehalt; Mietpreisbindung, Neubau; Mietzinserhöhung; Mieterhöhungserklärung, Unwirksamkeit; Kostenmiete; Leistungsverweigerungsrecht; Einrede; ungerechtfertigte Bereicherung; Mietzahlung unter Vorbehalt; Gleitklausel
Leitsatz
Der Rechtsgedanke des § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB kann beim Vorliegen einer formell unwirksamen Mieterhöhungserklärung gem. § 10 WoBindG und einer der Kostenmiete entsprechenden Leistung hierauf nur dann zum Tragen kommen, wenn ohne Vorbehalt geleistet wurde.
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