Urteil Zählerüberprüfung bei extrem hohem Wasserverbrauch


Schlagworte

Zählerüberprüfung bei extrem hohem Wasserverbrauch

Leitsatz

Hat der Wasserversorger den Trinkwasserverbrauch für ein nicht genutztes Wohngrundstück jahrelang mit 0 geschätzt und den Eigentümer deshalb nur zu Grundgebühren herangezogen, kann ein bei der erstmaligen Ablesung festgestellter extrem hoher Verbrauch (hier: über 14.000 m3) nur nach Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Zählers in Rechnung gestellt werden.

(Leitsatz der Redaktion)

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