Urteil Wohnwertzuschlag
Schlagworte
Wohnwertzuschlag; Baualter; Wohnungsgröße
Leitsatz
Die Erhebung eines Wohnwertzuschlages im preisgebundenen Altbau seit dem 1. Januar 1984 ist unzulässig, da die aufgrund des § 5 XII. BMG ergangene Verordnung in Widerspruch zur gesetzlichen Ermächtigung steht und damit nichtig ist.
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