Urteil Wohnwertzuschlag
Schlagworte
Wohnwertzuschlag; Mieterhöhungserklärung hinsichtlich Instandsetzungszuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Instandhaltungszuschlag; Instandsetzungszuschlag; Mieterhöhungserklärung
Leitsatz
1. Der Wohnwertzuschlag ist zulässig.
2. Zu den Anforderungen an die Begründung des Instandhaltungszuschlages
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