Urteil Wohnwertzuschlag
Schlagworte
Wohnwertzuschlag; fehlende Fassade; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Grundmietenerhöhung, Ausschluß; Brandmauer; Fassade
Leitsatz
1. Eine Brandmauer ist keine Fassade im Sinne des § 3 Abs. 3 Ziff. 1 XII. BMG.
2. Der Wohnwertzuschlag ist verfassungsgemäß.
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