Urteil Wohnwertzuschlag
Schlagworte
Wohnwertzuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung
Leitsatz
1. Der Wohnwertzuschlag gem. § 5 XII. BMG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 I. MHV-XII. BMG hält einer verfassungsrechtlichen Prüfung stand.
2. § 5 Abs. 2 Satz 2 XII. BMG wendet sich an die Rechtsauslegung.
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