Urteil Wohnwertzuschlag
Schlagworte
Wohnwertzuschlag; Abstufung/im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 2 XII. BMG; Berlin/Normenkontrollbefugnis der Gerichte; Ermächtigung/zur 1. MHV- XII. BMG; Grundgesetz/Geltung in Berlin; Nichtigkeit/von § 1 Abs. 2 1. MHV-XII. BMG; Rechnung tragen/im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 XII. BMG; Rechtsverordnung; Verordnung; Zweck/von § 5 Abs. 2 XII. BMG
Leitsatz
Die Erhebung des Wohnwertzuschlages ist rechtswidrig, weil die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Festlegung dieses Zuschlages durch Rechtsverordnung nichtig ist; sie gibt nicht "das Programm" für die Ausgestaltung des Wohnwertzuschlages an.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?