Urteil Wohnwertverbessernde Maßnahmen
Schlagworte
Wohnwertverbessernde Maßnahmen; Verbesserung der Räume; Wohnwertverbesserung; Modernisierung; Gas-Etagenheizung; Zentralheizung; Duldungspflicht des Mieters; Gebrauchswert; Einsparung von Heizenergie
Leitsatz
Der Anschluß einer bereits mit einer Etagenheizung ausgestatteten Wohnung an eine Zentralheizung stellt keine Verbesserung im Sinne des § 541 b BGB dar.
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