Urteil Wohnwerterhöhendes Merkmal „hochwertiges Parkett“
Schlagworte
Wohnwerterhöhendes Merkmal „hochwertiges Parkett“
Leitsatz
Das Vorliegen des wohnwerterhöhenden Merkmals „hochwertiges Parkett“ i.S.d. Berliner Mietspiegels 2024 setzt nicht voraus, dass sich das Parkett in einem guten Zustand befindet.
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