Urteil Wohnwerterhöhendes Merkmal „Dunstabzugshaube“
Schlagworte
Wohnwerterhöhendes Merkmal „Dunstabzugshaube“
Leitsatz
Für das wohnwerterhöhende Merkmal „Dunstabzugshaube" genügt es, wenn es sich um ein Gerät mit Umlufttechnik handelt.
(Nichtamtlicher Leitsatz)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat