Urteil Wohnungsweise Umlegung der Grundkosten für Wasser und Abwasser
Schlagworte
Wohnungsweise Umlegung der Grundkosten für Wasser und Abwasser
Leitsatz
Haben die Parteien bezüglich des Umlageschlüssels für Wasser und Entwässerung keine Vereinbarung getroffen, so sind, auch wenn der Wasserverbrauch erfasst wird, die je Wohnung zuordenbaren Grundkosten und die Kosten für die Zählermiete nicht nach dem erfassten Verbrauch, sondern wohnungsweise abzurechnen.
(Leitsatz der Redaktion)
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